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   VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967   

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VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967 (https://dejure.org/2022,2718)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2022 - 4 ZB 21.967 (https://dejure.org/2022,2718)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 4 ZB 21.967 (https://dejure.org/2022,2718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 5; VwGO § 42 Abs. 2, § 43 Abs. 1 und 2; BGB § 558d Abs. 1 und 3; GG Art. 14 Abs. 1, 19 Abs. 4 S. 1
    Gemeindliche Anerkennung eines Mietspiegels als qualifiziert

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558d Abs. 1
    Rechtmäßige gemeindliche Anerkennung eines Mietspiegels als qualifiziert

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gemeindliche Anerkennung eines Mietspiegels als qualifiziert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2022, 260
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04

    Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG);

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen gilt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4; U.v. 10.11.1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40, 47; zurückgehend auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = juris).

    Dasselbe ist in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4; B.v. 11.6.2001 - 8 B 17.01 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 26; B.v. 20.9.1993 - 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36. Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 = juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967
    Bei der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO ist anerkannt, dass über das dort genannte berechtigte Interesse hinaus eine Klagebefugnis entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO erforderlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.1996 - 8 C 19.94 - NJW 1996, 2046/2048).
  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 346/12

    Erhöhung der Wohnraummiete: Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt in einem Prozess vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit dem Tatrichter die Prüfung, ob die konkret vom Vermieter verlangte Mieterhöhung tatsächlich berechtigt ist; dabei darf die ortsübliche Vergleichsmiete (vgl. § 558 Abs. 2 BGB) nur auf der Grundlage von Erkenntnisquellen bestimmt werden, die die tatsächlich und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung hinreichenden Weise ermittelt haben (vgl. BGH, U.v. 6.11.2013 - VIII ZR 346/12 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36. Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 = juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36. Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 = juris Rn. 17 m.w.N.).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen gilt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4; U.v. 10.11.1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40, 47; zurückgehend auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = juris).
  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 4 B 18.1515

    Teilerfolg der Klage auf Auskunft über den Münchener Mietspiegel

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967
    Dass der Kläger zum Zwecke der Überprüfung eines Mietspiegels Anspruch auf Herausgabe bestimmter Daten über die Mietspiegelerstellung hat, hat der Senat bereits rechtskräftig für die Parteien entschieden (U.v. 13.5.2019 - 4 B 18.1515 - juris).
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967
    Der einem Kläger zustehende Rechtsschutz soll aus Gründen der Prozessökonomie auf ein einziges Verfahren, nämlich dasjenige, das seinem Anliegen am wirkungsvollsten gerecht wird, konzentriert werden (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2000 - 7 C 3.00 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen gilt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4; U.v. 10.11.1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40, 47; zurückgehend auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = juris).
  • BVerwG, 11.06.2001 - 8 B 17.01

    Frist für Abfassung des Urteils; Zustellung an Verkündungs statt.

  • BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93

    Revision - Urteilsgründe - Zustellung

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 13a ZB 18.32206

    Berufungszulassung wegen Vorliegen eines Verfahrensmangels

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - 14 A 428/04

    Überprüfung von Mietspiegeln durch Verwaltungsgerichte?

  • VGH Bayern, 14.06.1994 - 24 B 93.3620
  • VG Würzburg, 06.05.2022 - W 8 K 22.107

    Unzulässige Klage, fehlende Klagebefugnis, keine subjektive Rechtsverletzung,

    Dem Kläger fehlt es an der sowohl bei der Fortsetzungsfeststellungsklage als auch der Feststellungsklage erforderlichen Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO analog (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262; BayVGH, Ue.v. 8.3.2010 - 10 B 09.1102 - juris und 10.3.2022 - 22 B 19.197, juris sowie B.v. 3.2.2022 - 4 ZB 21.967 - juris).
  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.966

    Unzulässige Klage gegen überholten Mietspiegel

    Da das Urteil des Verwaltungsgerichts schon aus diesem Grund im Ergebnis richtig ist, kommt es auf das weitere Vorbringen des Klägers in der Zulassungsbegründung zur Geltendmachung ernstlicher Zweifel, das nach der Entscheidung des Senats vom heutigen Tag im Parallelverfahren zum Mietspiegel 2019, Az. 4 ZB 21.967, ebenfalls nicht die Zulassung der Berufung rechtfertigt, hier nicht an.
  • VG Aachen, 04.07.2023 - 7 K 463/22

    Corona, 3G, Klagebefugnis, Feststellungsinteresse

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 32/94 -, BVerwGE 99, 64-69, juris Rn. 18 und Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, 262-275, Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2022 - 4 ZB 21.967 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 A 1202/10 -, juris; str ., vgl. nur Kopp/Schenke/ Schenke , 25. Auflage, VwGO, § 42 Rn. 63.
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